Allgemeine Verkaufsbedingungen

1.In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) haben die mit einem Großbuchstaben beginnenden Termini folgende Bedeutung:
Partei“: steht je nach Situation für den Verkäufer oder für den Käufer;
Parteien“: steht für den Verkäufer und den Käufer zusammen;
Waren“: steht für die Maschinen, ihr Zubehör und die entsprechenden Ersatzteile, die der Verkäufer gemäß dieser AGB dem Käufer übergibt;
Verkäufer“: steht für die Achilli S.r.l., ein Unternehmen, das im Handelsregister Registro delle Imprese in Rimini unter der Nummer 02343350407, mit Firmensitz in Rimini, in der Via Montescudo, 148, eingetragen ist;
Benachrichtigung über die Bereitstellung der Ware“: steht für die schriftliche Kommunikation, mit der der Verkäufer den Käufer darüber informiert, dass die Ware abholbereit ist;
Käufer“: steht für jede Person, jedes Amt, jedes Unternehmen oder jede Behörde, die eine Preisberechnung oder ein Angebot des Verkäufers zum Kauf von Waren annimmt oder deren Auftrag für Waren vom Verkäufer akzeptiert wurde;
Angebot“ oder „Kostenvoranschlag“: steht für das Standarddokument des Verkäufers, dass diesen AGB unterliegt und eine Beschreibung der Waren, die vom Verkäufer geliefert werden müssen, enthält;
Auftrag“: gibt alle Bedingungen und Vereinbarungen, die in jedem vom Käufer ausgestellten Bestellauftrag enthalten sind, an;
Auftragsbestätigung“: steht für die Annahme des vom Käufer erhaltenen Auftrags durch den Verkäufer;
Preis“: steht für den Preis der Waren, der in der zum Zeitpunkt des Auftragseingangs gültigen Preisliste enthalten ist;
Unterscheidungsmerkmale“: steht für alle Handelsmarken, Handelsnamen, Firmennamen und Logos des Verkäufers.
2. Diese AGB werden auf alle Verträge, deren Gegenstand nach einem oder mehreren Aufträgen der Verkauf von Waren vom Verkäufer an den Käufer ist, angewendet.
3. In jedem Auftrag müssen die Menge der bestellten Waren, die entsprechenden Einheitspreise sowie die Liefer- und Zahlungsbedingungen angegeben werden.
3.1        Jeder Auftrag, der schriftlich an den Verkäufer gerichtet werden muss, wird bis zur entsprechenden Auftragsbestätigung als fix und verbindlich für den Käufer angesehen. Dabei wird vereinbart, dass im Fall von Unterschieden zwischen dem Angebot und der Auftragsbestätigung die Auftragsbestätigung als akzeptiert angenommen wird und der Kaufvertrag abgeschlossen wird, wenn der Käufer nicht binnen 3 (drei) Tagen ab dem Erhalt der Auftragsbestätigung selbst Einspruch gegen letztere erhebt.
3.2        Aufträge gelten für den Verkäufer nur dann als angenommen und bindend, wenn er vom Käufer die Auftragsbestätigung erhalten hat.
3.3        Mit der Übermittlung eines Auftrags vom Käufer an den Verkäufer werden diese AGB akzeptiert; sie gelten für jeden anderen Vertrag, außer zwischen den Parteien wurden davon abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen.
4. Der Preis versteht sich ohne MwSt. und muss vom Käufer mittels Banküberweisung auf das vom Verkäufer in der entsprechenden Auftragsbestätigung angegebene Bankkonto und gemäß der darin angegebenen Bedingungen überwiesen werden.
4.1        Erfolgt die Bezahlung des Preises mit Verzögerung:
(a) muss der Käufer dem Verkäufer gemäß gesetzesvertretendem Dekret Nr. 231/2001 (und anschließende Änderungen) die passiven Verzugszinsen zahlen; und
(b) dem Verkäufer wird das Recht eingeräumt, jegliche nicht durchgeführte Lieferungen aufzuschieben.
4.2        Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die in der Preisliste angegebenen Preise jederzeit zu ändern.
5. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Waren selbst im Besitz des Verkäufers sind und bleiben. Daraus geht das ausdrückliche Verbot des Käufers hervor, vor der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises jegliche Verfügungen über die Waren zu veranlassen.
6. Die Lieferung der Waren und/oder jeglicher Teile der Waren muss Ex Works (Incoterms 2010) erfolgen, außer es wurde zwischen den Parteien eine davon abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen.
6.1        Die Lieferbedingungen sind nicht bindend, dennoch wird der Verkäufer sein Bestes geben, um die angegebenen Lieferzeiten einzuhalten. Der Käufer hat daher kein Recht auf eine Forderung der sowie keinen Anspruch auf die Zahlung einer Verzugspönale und/oder auf die Entschädigung direkter oder indirekter Schäden in Bezug auf eventuelle Verzögerungen, die sich bei der Lieferung der Waren ergeben können.
6.2        Innerhalb von 20 (zwanzig) Kalendertagen ab der Benachrichtigung über die Bereitstellung der Waren muss der Käufer dafür sorgen, dass die Waren entgegengenommen werden. Falls diese Frist nicht eingehalten wird, kann der Verkäufer – sofern dies noch nicht erfolgt ist – die unverzügliche Bezahlung des Gesamtpreises fordern und erhalten oder unabhängig von der Lieferung oder nach seinem Ermessen den offenen Auftrag einbehalten oder die bestellten Waren an andere Kunden liefern sowie ab diesem Zeitpunkt neue Lieferbedingungen für den Käufer stellen und eventuell den Preis anpassen. Darüber hinaus behält sich der Verkäufer das Recht vor, dem Käufer die Lager- und/oder Transportspesen der einbehaltenen Waren ab dem in der Benachrichtigung über die Bereitstellung der Ware angegebenen Datum in Rechnung zu stellen.
7. Im Fall von Streiks, Verhandlungen, Bränden, nicht erhaltenen Zollscheinen, Kriegen, Tumulten, Regierungsanfragen, Aufträgen von öffentlichen Behörden oder Militärs sowie im allgemeinen in jedem Fall, der außerhalb des Einflussbereichs des Händlers liegt, hat der Händler das Recht, die Menge der verkauften Waren zu verringern oder die Lieferung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Dabei wird dem Käufer kein Recht auf eine Kompensation oder Rückerstattung von Schäden jedweder Art eingeräumt.
8. Der Käufer hat keinesfalls das Recht auf eine Verspätung oder Verzögerung der Zahlung der Waren.
9. ABNAHMEPRÜFUNG UND GARANTIE
9.1        Der Verkäufer bestätigt, dass die Waren:
(a) frei von Defekten sind;
(b) der Auftragsbestätigung entsprechen.
9.2        Beim Erhalt der Waren muss der Käufer ihren Zustand sowie die Anzahl der Packstücke kontrollieren und falls erforderlich unverzüglich und schriftlich jegliche Unregelmäßigkeiten sowohl am Transportdokument zur Lieferung der Ware vermerken als auch dem Verkäufer mitteilen.
9.3        Jegliche verborgene Mängel müssen vom Käufer binnen 8 (acht) Kalendertagen ab ihrer Feststellung, jedoch nicht später als 12 (zwölf) Monate nach Erhalt der Ware, schriftlich bekanntgegeben werden.
9.4        Der Verkäufer stellt auf die Waren für einen Zeitraum von 12 (zwölf) Monaten ab der Übergabe an den Käufer oder eventuell an den Endnutzer eine Garantie aus, die jedoch nie länger als 24 (vierundzwanzig) Monate ab der Lieferung gültig ist. Meldet der Käufer einen Mangel an den erhaltenen Waren, hat der Verkäufer das Recht diese Waren zu begutachten. Zu diesem Zweck wird vereinbart, dass der Käufer die beanstandeten Waren mindestens 15 (fünfzehn) Kalendertage ab der Beanstandung aufbewahren muss, um eine Überprüfung unter Wahrung des rechtlichen Gehörs beider Partien zu ermöglichen.
9.5        Wurden an den Waren Mängel festgestellt, kann der Verkäufer unanfechtbar folgende Wahl treffen:
(a) Reparatur der defekten Waren;
(b) Austausch der defekten Waren; oder
(c) Rückerstattung des für die defekten Waren bezahlten Kaufpreises an den Käufer.
Darüber hinaus gilt als vereinbart, dass jegliche Rückgabe der Waren zuvor vom Verkäufer schriftlich genehmigt werden muss. Nach der Genehmigung müssen die zurückzugebenen Waren gemeinsam mit einem gewöhnlichen Transportdokument, auf dem die Nummer und das Datum der Rechnung angegeben ist, an den Firmensitz des Verkäufers DAP Rimini (Incoterms 2010) gesendet werden.
9.6        Im Fall von 9.5 (c) oder falls der Verkäufer nach eigenem Ermessen den Preis zurückerstatten möchte, wird eine Summe von 10 % (zehn Prozent) für Verwaltungsaufwand, Kontrollaufwand, Überprüfung und neuerliche Lagerhaltung in Abzug gebracht.
9.7        Jegliche Kosten und/oder Ausgaben für Verpackung und/oder Transport, die für den Versand der defekten Waren (oder von Teilen davon) am Firmensitz des Verkäufers und/oder am Sitz des Käufers anfallen, gehen zur Gänze zu Lasten des Käufers.
9.8        Die in diesem Dokument vorgesehene Garantie ist in Bezug auf die Waren ausschließlich die einzige Garantie, die der Käufer vom Verkäufer erhält. Sie wird anstelle jeder anderen Garantie, die explizit oder implizit aus dem Gesetz oder aus anderen quellen erwächst, ausgestellt.
9.9        Der Verkäufer kann weder vom Käufer noch von jeglichen Dritten, die die Waren verwenden, für indirekte Schäden, Folgeschäden und/oder Nebenschäden haftbar gemacht werden. Die Haftung des Verkäufers ist somit auf den Peis der Waren beschränkt.
9.10      Die Garantie endet, sobald die Waren oder Teile der Waren – auch teilweise – außerhalb des Firmensitzes des Verkäufers oder ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers selbst unsachgemäß verwendet, bearbeitet, repariert, verändert oder nicht ausreichend gewartet werden.
9.11      Die Installation der Waren geht mit Ausnahme verschiedener schriftlicher Vereinbarungen zwischen den Parteien stets zu Lasten des Käufers. Aus diesem Grund übernimmt der Verkäufer keine Haftung für eventuelle davon ausgehende Schäden an den Waren und/oder am Käufer und/oder an Dritten infolge der Installation der Waren.
9.12      Erfolgt die Installation der Waren durch den Verkäufer, sind die für die Installationsarbeiten anfallenden Kosten sowie die Reisekosten und die Kosten für Kost und Logis des für den Auftrag benötigten technischen Personals  unabhängig vom Preis für die Waren zu begleichen. In diesem Fall muss das vom Verkäufer beauftragte Personal auch vom Käufer hergestellte angemessene Arbeitsbedingungen zur Durchführung der Installation vorfinden: Eine angemessene Umgebung sowie die Unterstützung durch geeignete Mittel und Personen entsprechend der dafür geltenden Richtlinien. Der Käufer ist sowohl zivil- als auch strafrechtlich für jegliche Art von Schäden am zuvor erwähnten, beauftragten Personal verantwortlich, wenn die geltenden Richtlinien nicht eingehalten werden.
9.13      Die Abnahmeprüfung der Waren wird vor dem Ausliefern der Waren selbst an den Käufer in der Niederlassung des Verkäufers durchgeführt. Der Verkäufer ist dafür verantwortlich den Käufer schriftlich mit einer mindestens 15 (fünfzehn) Tage zuvor erfolgenden Ankündigung über das Datum der Abnahme zu informieren. Sofern der Käufer der technischen Abnahme beiwohnen möchte, muss er gleichzeitig mit dem Auftrag eine diesbezügliche schriftliche Anfrage stellen. Dabei ist anzumerken, dass bei einer technischen Abnahme unter Anwesenheit des Käufers die Ware als angenommen gilt.
9.14      Betreffend die elektrischen, elektronischen und hydraulischen Geräte und/oder andere Ausstattung, die über eine eigene Individualität verfügen, aus der der Hersteller zu erkennen ist, ist der Verkäufer lediglich dazu verpflichtet dem Käufer dieselbe Garantie, die er von den Herstellern dieser Teile erhalten hat, an den Käufer weiterzugeben. Darüber hinaus muss der Verkäufer dem Käufer dieselben Bedingungen gewähren, die ihm für das Geltendmachen der Garantie bei Feststellen des Defekts gewährt wurden.
10. Die Designs, Darstellungen und Maßangaben der Waren sind so genau wie möglich, jedoch für den Verkäufer nicht bindend. Genauso sind jegliche Angaben zu Funktion, Leistungsfähigkeit und Effizienz nicht bindend sondern gelten lediglich als Richtwerte.
11. Die Bilder, Beschreibungen und Beschaffenheit der Waren sowie jegliche anderen übergebenen Dokumente bleiben im Besitz des Verkäufers und dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers kopiert oder an Dritte weitergegeben werden.
12. Der Verkäufer ist der ausschließliche Eigentümer der Unterscheidungsmerkmale und der Käufer nimmt dies ausdrücklich zur Kenntnis. Dem Käufer sind Handlungen, die sich mit dem Recht des Verkäufers im Hinblick auf die Unterscheidungsmerkmale überschneiden, es gefährden, dagegen verstoßen, ihm schaden oder in jedem Fall dieses Recht beeinträchtigen, nicht gestattet. Das Eigentum besteht aus jeglichen Rechten der/auf die Unterscheidungsmerkmale und die Verantwortung dafür bleibt beim Verkäufer. Jegliche Verwendung der Unterscheidungsmerkmale durch den Käufer erfolgt ausschließlich zugunsten des Verkäufers und der Käufer erlangt keinerlei Rechte in Bezug auf jegliche Unterscheidungsmerkmale.
13. Das zwischen dem Verkäufer und dem Käufer hergestellte Vertragsverhältnis schließt keine Form von Partnerschaft, Filiale, Distribution oder Joint Venture ein. Aus diesem Grund wird ausdrücklich vereinbart, dass dem Käufer nicht das Recht eingeräumt wird direkt oder indirekt als Vertreter des Verkäufers aufzutreten oder im Namen des Verkäufers selbst Verhandlungen zu führen.
14. Der Käufer muss alle für den Import der Waren geltenden Rechtsvorschriften einhalten.
15. Diese AGB ersetzen jegliche zuvor verbal oder schriftlich getroffenen Vereinbarungen und Abmachungen zwischen den Parteien zum Gegenstand und sind diesen übergeordnet.
16. Um rechtsgültig und wirksam zu sein, muss jegliche Änderung oder Ergänzung der vorliegenden AGB schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet werden.
17. Diese AGB (und alle Angebote, Aufträge und Auftragsbestätigungen) unterliegen dem italienischen Recht. Dabei wird die Anwendbarkeit der Wiener Konvention ausdrücklich ausgeschlossen.
18. Jegliche Streitigkeiten zwischen den Parteien, die aus diesen AGB und/oder aus allen Arten von Angeboten, Aufträgen und Auftragsbestätigungen (darin sind uneingeschränkt Unstimmigkeiten betreffend Interpretation, Auflösung, Zuständigkeit und Schädigung inkludiert) erwachsen, und die die Parteien nicht gemeinschaftlich in gutem Glauben beilegen können, werden ausnahmslos an das Gericht in Rimini übergeben.

 

Gemäß der Vorschriften in den Artikeln 1341 und 1342 des italienischen Codice Civile (Zivilgesetzbuch), stimmt der Käufer folgenden Vereinbarungen ausdrücklich zu: 4.1 (Aufschub der Übergabe); 5 (Eigentumsvorbehalt); 6.1 (Nicht bindende Lieferbedingungen), 9.1, 9.2, 9.3, 9.4, 9.5, 9.6, 9.7, 9.8, 9.9, 9.10, 9.11, 9.12, 9.13 und 9.14 (Garantiebedingungen), 17 (anwendbares Gesetz); 18 (Gerichtsstand).